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Münchner Merkur

Nießbrauch garantiert eine sorgenfreie Zukunft für Senioren

Der aktuelle Tipp von HausplusRente für Immobilien-Eigentümer

Inzwischen werden immer mehr Varianten der Verrentung von Immobilien am Markt angeboten. Dabei geht es um die Umwandlung von Immobilienvermögen in Barvermögen – mit dem zusätzlichen Recht, sein Eigenheim weiterhin lebenslang unentgeltlich zu bewohnen.

100%ige Sicherheit für eine sorgenfreie Zukunft im eigenen Zuhause bietet Immobilieneigentümern jedoch nur eine Verrentung auf Basis des deutschen Nießbrauchrechts. Ausgehend von der jeweiligen individuellen Situation ermöglicht das Konzept mehr Lebensqualität durch mehr Geld und die Erfüllung persönlicher Wünsche. „Für uns ein absoluter Glücksfall“ – oder auch „Es war einfach das beste Angebot“ urteilen Senioren immer wieder, nachdem sie mit der Verrentung ihres Wohneigentums auf Nießbrauchbasis finanziell vollkommen unabhängig waren.

Das Nießbrauchrecht ist im BGB gemäß §§ 1030 ff. geregelt. Es ist rechtlich das stärkste Recht und dem Eigentum gleichgestellt.

Weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts

HausplusRente ist Pionier und Marktführer der Verrentung von Immobilieneigentum auf Nießbrauchbasis. Bei dieser Variante behält der bisherige Eigentümer lebenslang sein wirtschaftliches Eigentum. Er behält die alleinige Entscheidungshoheit, beispielsweise für Umbauarbeiten oder Renovierungen.

Nießbrauchbegünstigte bleiben also auch bei einem Auszug aus der Immobilie weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts. Sie können deshalb ihre Immobilie auch vermieten und lebenslang die Mieterlöse vereinnahmen. Da die Kosten, beispielsweise für Seniorenresidenzen, immer stärker steigen, sind diese Einnahmen oftmals Voraussetzung, um solche Ausgaben bewältigen zu können.

Zudem ist das Nießbrauchrecht insolvenzfest. Das heißt: Selbst im Falle einer Insolvenz des Erwerbers bleibt das Nießbrauchrecht – durch die erstrangige Absicherung im Grundbuch – im Versteigerungsfall in vollem Umfang erhalten! Die Immobilie kann weiterhin – ohne Einschränkungen – lebenslang genutzt werden. Deshalb sagen wir: Genießen Sie Ihren Ruhestand in Ihrem vertrauten Zuhause und freuen Sie sich über zusätzliches Barvermögen.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten für die Löschung des Nießbrauch- rechts im Grundbuch: Sie selbst veranlassen die Löschung, weil Sie Ihre Immobilie nicht mehr nutzen wollen und „verkaufen“– im Rahmen einer notariellen Beurkundung – das restliche Nießbrauchrecht gegen eine weitere Einmalzahlung an den Erwerber Ihrer Immobilie. Der zweite Fall ist, wenn dem Grundbuchamt eine amtliche Urkunde über das Ableben des Nießbrauchnehmers vorgelegt wird.

HausplusRente ist in der privilegierten Lage, auf eine Vielzahl von finanzstarken Kaufleuten zurückgreifen zu können. Sie kennen seit vielen Jahren das Nießbrauchkonzept von HausplusRente und bejahen diese stärkste Form der Absicherung für Immobilieneigentümer. Erwerber schätzen Nießbrauchobjekte als langfristige Kapitalanlage. Ziel des Konzepts HausplusRente bleibt, eine für beide Vertragspartner faire Lösung anzubieten. Die Grund- lagen hierzu werden gemeinsam mit einem Experten-Team aus Notaren, Immobiliengutachtern und Versicherungsmathematikern erarbeitet.

Seit über 12 Jahren liegt HausplusRente diese 100%ige Sicherheit für Senioren am Herzen. Deshalb empfiehlt Unternehmensgründer Otto Kiebler allen Ruheständlern: „Nutzen Sie Ihr Immobilienvermögen für finanzielle Freiheit und eine sorgenfreie Zukunft!“