Modelle einer Immobilienverrentung

Sie entscheiden nach Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation

Mehrere Lebenssituationen bringen unterschiedliche Entscheidungen mit sich. Das gilt auch bei einer Immobilienverrentung. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl an. Nach ausführlicher Analyse und umfassender Beratung entscheiden Sie sich für das Modell, welches am besten zu Ihrer Planung passt und Ihren Vorstellungen von einer gesicherten Zukunft entspricht. Eines ist in jedem Fall immer gleich:

Sie bleiben weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen.

Immobilienverrentung
auf Nießbrauchbasis

Verkauf mit
Rückmietung

Teilverkauf Ihres
Wohneigentums

Verkauf auf Basis
einer Leibrente

Immobilienverrentung auf
Nießbrauchbasis

1. Lebenslanger Nießbrauch

Die ideale Form der privaten Altersvorsorge mit größtmöglicher Sicherheit

Mehr Geld im Alter bedeutet eine höhere Lebensqualität. Genau das erreichen Sie mit einer Immobilienverrentung auf Basis des deutschen Nießbrauchrechts. Bei dieser Variante behalten Sie als Immobilienbesitzer lebenslang Ihr wirtschaftliches Eigentum. Dabei können Sie Ihr Eigenheim weiterhin unentgeltlich bewohnen und Ihr Barvermögen nach Belieben einsetzen.

Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis lebenslang ist also grundsätzlich eine ideale Form der privaten Altersvorsorge und eignet sich für Immobilieneigentümer ab einem Lebensalter von 65 Jahren.

Und so funktioniert die Immobilienverrentung bei HausplusRente

Zunächst steht eine detaillierte Bestandsaufnahme an. Die exakte Berechnung Ihres Wohneigentums sowie des Mietwerts übernimmt ein unabhängiger Gutachter unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Aufgrund des Lebensalters der begünstigten Personen wird die statistische Lebenserwartung bestimmt. Aus allen vorhandenen Werten errechnet sich schließlich der Auszahlungsbetrag.

Die Immobilienbesitzer erhalten den errechneten Betrag als Einmalzahlung nach Abschluss des Kaufvertrages, mit dem zusätzlichen Recht, ihr Eigenheim weiterhin unentgeltlich zu bewohnen. Bei der Verrentung von Immobilieneigentum auf Nießbrauchbasis an Kapitalanleger behält der bisherige Eigentümer die alleinige Entscheidungshoheit, beispielsweise für Umbauarbeiten oder Modernisierungen. Nießbrauchbegünstigte bleiben selbst bei einem eventuellen Auszug aus der Immobilie weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts. Deshalb können sie ihre Immobilie auch vermieten oder sich zu einem späteren Zeitpunkt ihr Nießbrauchrecht gegen eine weitere Zahlung ablösen lassen.

Die Fakten kurz zusammengefasst

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie sind mindestens 65 Jahre alt oder auch älter – bei Ehepaaren zumindest einer von beiden

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie möchten Ihre Immobilie lebenslang selbst bewohnen

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie erhalten eine hohe Einmalzahlung

Grüner Haken zur Bestätigung

Grundsätzlich eignet sich die Immobilienverrentung auch für aktuell vermietete Immobilien

Immobilien Teilverkauf und Stiftung im Hauses.

Nießbrauchrecht (§§ 1030 ff. BGB)

Das Nießbrauchrecht geht rechtlich weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht nur ein Nutzungsrecht ist, bleibt beim Nießbrauchrecht der Immobilienbesitzer lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer seiner Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist dem Eigentum gleichgestellt. Im Fall eines Auszugs besteht der Anspruch auf die Miete oder eine weitere Einmalzahlung. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff. BGB).

2. Zeitlich befristeter Nießbrauch

Für Nießbrauchnehmer, die ihre Immobilie z.B. nur noch für 10 oder 15 Jahre bewohnen wollen

Bei diesem Modell sichern sich Immobilienbesitzer die weitere Nutzung ihres Objekts für einen befristeten Zeitraum. Grundlage ist auch bei dieser Variante das erstrangig grundbuchgesicherte Nutzungsrecht auf Nießbrauchbasis, mit 100-prozentiger Sicherheit.

Diese Form der Verrentung ist empfehlenswert, wenn Sie eine hohe Einmalzahlung erzielen wollen und gleichzeitig Ihr Haus oder Ihre Wohnung z.B. nur noch für 10 oder 15 Jahre selbst nutzen möchten.

Die Fakten kurz zusammengefasst

Grüner Haken zur Bestätigung

Die befristete Immobilienverrentung ist altersunabhängig

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie möchten Ihre Immobilie z.B. nur noch für 10 oder 15 Jahre selbst bewohnen

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie haben eine konkrete Vorstellung bezüglich Ihrer zukünftigen Wohnsituation nach Ablauf der Befristung

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie erhalten eine hohe Einmalzahlung

Grüner Haken zur Bestätigung

Grundsätzlich eignet sich die befristete Immobilienverrentung auch für aktuell vermietete Immobilien

Verkauf mit Rückmietung

Die Immobilie wird veräußert und ein Mietvertrag abgeschlossen

Wenn Sie sich für einen Immobilienverkauf mit Rückmietung interessieren, sollten Sie wissen, was man darunter versteht. In der Praxis heißt das also, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen und dann vom Erwerber wieder zurückmieten. Und das sind die Fakten: Auf der Basis „Verkauf mit Rückmietung“ wird die Immobilie zum Marktwert veräußert. Gleichzeitig wird als Anlage zum notariell verbrieften Kaufvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen.

Soll heißen: die bisherigen Eigentümer werden Mieter des Objekts und haben dadurch genügend finanziellen sowie zeitlichen Spielraum, um ein neues Zuhause zu finden. Im Kaufvertrag wird eine Kündigung des Erwerbers wegen Eigenbedarf ausgeschlossen. Sie selbst können das Mietverhältnis jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist auflösen. 

Diese Variante eignet sich vor allem für Eigenheimbesitzer, die zeitlich befristet nach dem Verkauf noch z.B. bis zu fünf Jahre in ihrem gewohnten Zuhause wohnen möchten.

Die Fakten kurz zusammengefasst

Grüner Haken zur Bestätigung

Ein Verkauf mit Rückmietung ist altersunabhängig

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie möchten Ihre Immobilie z.B. nur noch für ein bis fünf Jahre bewohnen

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie benötigen bezüglich Ihrer zukünftigen Wohnsituation eine Übergangszeit

Grüner Haken zur Bestätigung

Sie können während der Mietlaufzeit nach gesetzlicher Kündigungsfrist jederzeit kündigen

Grüner Haken zur Bestätigung

Der Erwerber hat kein Recht zur Eigenbedarfskündigung während der Mietlaufzeit

Teilverkauf Ihres Wohneigentums

In wenigen Fällen kann der Teilverkauf eine vorübergehende Zwischenlösung sein, um aus einem Teil des Immobilienwerts Barvermögen zu ziehen.

Bei einem Teilverkauf werden mind. 10 bis maximal 50 % der Immobilie veräußert. Der Erwerber wird als Miteigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen. Ein späterer Verkauf oder die Beleihung des Objektes erfordert das Einverständnis des Miteigentümers. Als Gegenleistung für den Ankauf steht dem Erwerber ein monatliches Entgelt zu.

Verkauf auf Basis einer Leibrente

Bei einer Immobilienverrentung auf Basis einer Leibrente wird das in der Immobilie gebundene Kapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Diese Leibrente fließt als monatliche Zahlung an die bisherigen Eigentümer. Gleichzeitig bleiben diese weiterhin kostenfrei in ihrer Immobilie wohnen.

Ihnen bleibt ein lebenslanges Wohnrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Allerdings können Sie bei dieser Variante der Verrentung die Immobilie nicht vermieten, da Sie nur noch Nutzer Ihrer Immobilie sind. Die Eigentümerrechte gehen an den Erwerber der Immobilie über.

Leibrentenzahlungen sind nicht steuerfrei. Der Ertragsanteil ist steuer- und krankenversicherungspflichtig. Zur Absicherung der monatlichen Leibrentenzahlung empfiehlt es sich, eine Rückfallklausel zu vereinbaren.

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„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“

Friedrich Nietzsche

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