Es gibt viele Gründe, die für die Immobilienverrentung sprechen

Rente aufbessern

Das eigene Barvermögen deutlich erhöhen

Mit unserem Modell Ihre Immobilie als Geldquelle nutzen

Viele gute Gründe dürften Ihnen die Entscheidung für eine Immobilienverrentung leicht machen. Beispielsweise, um Ihr monatliches Einkommen aufzubessern.

Es ist ja längst kein Geheimnis mehr, dass die Renten meist zu gering sind. Da bietet Ihnen unser Verrentungsmodell eine einmalige Gelegenheit, Ihre Immobilie als Geldquelle zu nutzen. Dadurch können Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen. Und das Beste daran: Sie wohnen weiterhin wie bisher in Ihrem gewohnten Zuhause.

Sie bleiben lebenslang der wirtschaftliche Eigentümer Ihrer Immobilie.

Kinder und Enkel unterstützen

So sorgen Sie für eine gesicherte Zukunft Ihrer Lieben

Ein guter Grund für eine Verrentung Ihres Wohneigentums auf Nießbrauchbasis kann auch der Wunsch sein, Ihre Kinder und Enkel schon heute zu unterstützen. Die hohe Einmalzahlung aus Ihrer Immobilie bietet Ihnen reichlich finanzielle Freiheit, um etwa die Ausbildungs- oder Studienkosten für Ihre Enkelkinder zu übernehmen. Ebenso können Sie auch Ihre Kinder unterstützen, vielleicht sogar deren Pläne für eigenen Wohnraum fördern. So sorgen Sie für Freude in der Familie und für eine gesicherte Zukunft Ihrer Lieben.

Und vor allem – Sie können die glückliche Zeit miterleben.

Kinder und Enkel
Erbschaftssteuer

Immobilie vererben: So vermeiden Sie Erbschaftsteuer

Für Immobilieneigentümer ist der enorme Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren eine sehr erfreuliche Entwicklung. Bezüglich der Vererbung einer Immobilie hat diese Wertsteigerung jedoch Nachteile, denn sie kann anfallende Erbschaftsteuern erheblich in die Höhe treiben. Basis für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist immer der aktuelle Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Erbschaft.

Die vom Staat eingeräumten Freibeträge sind seit über zehn Jahren nicht angepasst worden. Die geltenden Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro
für Kinder und 200.000 Euro für Enkel bzw. 20.000 Euro für Nichten und Neffen reichen angesichts der immer höheren Immobilienwerte nur noch selten aus.

HausplusRente rät: Die Verrentung der Immobilie kann der Schlüssel dazu sein, eine hohe Erbschaftsteuer zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie dazu individuell und auf Ihre persönliche Lebenssituation bezogen.

Gegenseitige Vorsorge für Ehepaare

Notarielle Vollmacht bei gemeinsam erworbenem Wohneigentum

Durch eine veränderte Lebenssituation kann das Entscheidungsrecht über eine gemeinsam erworbene, eigengenutzte Immobilie verloren gehen. Dann nämlich, wenn ein Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist, aber beiden Eheleuten alles gemeinsam gehört.

HausplusRente rät deshalb rechtzeitig zur Vorsorge durch eine notariell eingeräumte Vollmacht. Nur sie sichert dem geschäftsfähigen Ehepartner alleiniges Handlungsrecht über das gemeinsam erworbene Immobilieneigentum.

Auf jeden Fall wird bei einer Immobilienverrentung das Nießbrauchrecht für beide Ehepartner erstrangig im Grundbuch eingetragen. Somit steht fest: Sie und Ihr Ehepartner sind lebenslang gut abgesichert.

Vorsorge fuer Ehepaare
Single

Absicherung für Singles

Als alleinstehender Immobilieneigentümer
„Hab & Gut“ regeln

Mehr als zu anderen Zeiten streben gegenwärtig viele Menschen danach, ihr Wohneigentum in sicheren Händen zu wissen. Vor allem mit steigendem Lebensalter denkt man oft intensiv darüber nach, was passiert einmal mit meinem „Hab & Gut“. Das betrifft vor allem alleinstehende Personen, die über Wohneigentum verfügen. Unabhängig davon, ob es Erben gibt oder nicht.

Gerade in dieser Situation ist eine Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis oftmals die ideale Lösung. Dieses Verrentungsmodell setzt zum einen voraus, dass ein höchstmögliches Barvermögen erzielt wird. Zum anderen nutzen Sie Ihr Nießbrauchrecht in Ihrem vertrauten Zuhause.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

Verkäufer bleibt weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer

Neben einer hohen Sofortzahlung erhalten Sie bei der Verrentung Ihres Wohneigentums höchstmöglichen Schutz vor Ansprüchen Dritter. Wenn Sie noch zu Lebzeiten einen Pflichtteilsanspruch abwehren wollen, haben Sie als Erblasser verschiedene Möglichkeiten. Ein Verkauf der eigenen Immobilie auf Nießbrauchbasis kann bei dieser Entscheidung die ideale Lösung sein. Dadurch wird der Pflichtteilsanspruch von Erben erheblich verringert.

Den höchstmöglichen Schutz sichert Ihnen dabei das deutsche Nießbrauchrecht, auf das wir bei unserem Verrentungsmodell großen Wert legen. Das Nießbrauchrecht ist vertraglich klar geregelt und wird im Grundbuch erstrangig eingetragen.

Schutz fuer Pflichtteilsanspruechen
Erbe jetzt schon regeln

Künftiges Erbe jetzt schon regeln

So lassen sich spätere Streitigkeiten ausschließen

Das Erbe gerecht aufzuteilen, ist oftmals nicht leicht. Besonders schwierig wird es jedoch, sobald Immobilien vererbt werden und mehrere Erben zu berücksichtigen sind.

Mit dem Erlös aus einer Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis können Sie das künftige Erbe schon frühzeitig konfliktfrei regeln. Damit lassen sich spätere Streitigkeiten ausschließen und Ihre Erben können sich schon heute mit Ihnen freuen.

Endlich langgehegte Vorhaben verwirklichen

Mit dem Erlös werden Wünsche und Träume wahr

Mit dem Auszahlungsbetrag können Sie eine Reihe von langgehegten Vorhaben in die Tat umsetzten. Etwa Ihre Traumreise buchen, ein neues Auto erwerben oder einen altersgerechten Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Auftrag geben.

Natürlich lassen sich mit dem Erlös ebenso Kredite begleichen oder ganz persönliche Wünsche erfüllen. Beispielsweise investieren viele unserer Kunden in ihre Gesundheit und das eigene Wohlbefinden. Letztlich lassen sich mit einer Verrentung Ihres Wohneigentums viele aufgeschobene Wünsche und Träume endlich verwirklichen.

Wuensche verwirklichen

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“

Friedrich Nietzsche

„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“

Friedrich Nietzsche

In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne senden wir Ihnen unsere Broschüre zu oder stehen Ihnen für ein unverbindliches erstes Gespräch zur Verfügung. Ihre Fragen sind unser Ansporn.