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Sicherheit, dass das wirtschaftliche Eigentum der Immobilie lebenslang zu 100 % gewährleistet ist.
Sicherheit, dass ausschließlich Sie über die Nutzung der Immobilie entscheiden.
Sicherheit, dass die Einmalzahlung sofort und in voller Höhe erfolgt.
HausplusRente, das bedeutet Immobilienverrentung mit dem Original. Wir sind nicht nur der Entwickler dieses Verrentungsmodells, sondern inzwischen seit 12 Jahren einer der führenden Anbieter im Markt. Seither haben wir in unzähligen Beratungsgesprächen die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer kennen gelernt und hunderte von Verrentungen erfolgreich durchgeführt. Diese Erfahrung macht uns zum Qualitätsführer in Deutschland.
Bei einer Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis erhalten Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie abzüglich des Nießbrauchwerts als steuerfreie Einmalzahlung. Gleichzeitig bleiben Sie lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie.
Das Nießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff) gesetzlich klar geregelt. Es bietet Ihnen – an erster Rangstelle grundbuchrechtlich gesichert – Schutz vor jeglichen Ansprüchen Dritter und ist insolvenzfest und pfändungssicher. Das Nießbrauchrecht geht weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht mit dem Auszug aus der Immobilie endet, endet das Nießbrauchrecht erst mit dem Ableben begünstigter Personen.
Musterrechnung: So wird ausgezahlt
Das Beispiel bezieht sich auf einen 74-jährigen Ruheständler, der seine Immobilie verrentet hat. Er wohnt in einem Einfamilienhaus im Münchner Umland. Laut Gutachter beträgt der Verkehrswert 800.000 Euro. Würde der Rentner das Haus vermieten, bekäme er 2.300 Euro Kaltmiete pro Monat. Statistisch gesehen hat dieser Immobilienbesitzer noch eine Lebenserwartung von 16,6* Jahren. Durch das Nießbrauchrecht – die Immobilie lebenslang nutzen zu können – ergibt sich ein Wert von 360.000 Euro, was etwa 80 Prozent des Mietwerts entspricht. Vom Verkehrswert von 800.000 Euro wird der Nießbrauchwert von 360.000 Euro abgezogen. Dadurch erhält der Verkäufer eine Einmalzahlung in Höhe von 440.000 Euro und das lebenslange, unentgeltliche Nutzungsrecht an seiner Immobilie.
* Gemäß Rententafel der Deutschen Aktuarvereinigung, die auch als Grundlage für Rentenversicherungen genutzt wird.
Für die steuerfreie Auszahlung müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei einer eigengenutzten Immobilie:
Bei einer vermieteten Immobilie:
Ich interessiere mich für folgende Themen:
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