Voraussetzungen
- Mindestalter: 65 Jahre
- gute Lage: Großraum München (S-Bahnbereich)
- ausschließlich selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reiheneckhäuser
- Grundstücke dürfen nicht mit Erbbaurecht belastet sein
- bestehende Grundbuchschulden/Hypotheken müssen im Rahmen der Kaufpreiszahlung abgelöst werden